ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Goldene Augenblicke GbR
Kuhlenstraße 7, 25436 Uetersen
Vertreten durch Dr. Katharina Müller und Max Müller
USt-IdNr.: DE452383431
Stand 02/2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen sowie den Verkauf von Floristik zwischen der Goldene Augenblicke GbR, nachfolgend Vermieter genannt, und ihren Kunden. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Für Unternehmer gelten ergänzend die besonderen Gerichtsstandsregelungen dieser Bedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die vom Vermieter erstellten Angebote sind für die Dauer von sieben Kalendertagen verbindlich. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Unterschrift oder durch elektronische Annahme über das jeweils genutzte System. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn das Beauftragungshonorar fristgerecht gezahlt wurde und der Vermieter anschließend eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.
§ 3 Beauftragungshonorar
Nach Annahme des Angebotes wird das Beauftragungshonorar in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Das Beauftragungshonorar wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Es ist nicht erstattungsfähig, auch im Falle einer Stornierung. Es dient dem Ausgleich bereits erbrachter Leistungen wie Planung, Kommunikation, Konzeptentwicklung und Beschaffungsvorbereitungen.
Eine Terminreservierung erfolgt erst nach Zahlung des Beauftragungshonorars.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum fällig. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich kann eine Mahnpauschale in Höhe von 5 Euro berechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Mietdauer und Gefahrübergang
Die übliche Mietdauer beträgt vier Tage, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Selbstabholung übernimmt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Übergabe die volle Verantwortung für die Mietgegenstände. Dies gilt auch für Schäden, Verlust oder Verschlechterungen, die während des Transports oder der Mietdauer eintreten, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.
Die Mietgegenstände sind gebrauchte Gegenstände. Gebrauchsspuren, insbesondere leichte Kratzer, Unebenheiten, altersbedingte Abnutzungen oder geringfügige optische Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar. Der Kunde akzeptiert den Zustand der Mietgegenstände bei Übergabe, sofern er nicht unverzüglich grobe Mängel oder erhebliche Verunreinigungen anzeigt.
Die Rückgabe hat spätestens zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollständig und ordnungsgemäß zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Tagesmiete zu berechnen.
§ 6 Nutzung und Sorgfaltspflichten
Die Nutzung der Mietgegenstände im Außenbereich ist nur zulässig, wenn ein vollständiger Schutz vor Witterungseinflüssen gewährleistet ist. Regen, Feuchtigkeit oder stehendes Wasser dürfen nicht auf die Mietgegenstände einwirken. Kerzen sind ausschließlich in geeigneten Halterungen zulässig. Offenes Feuer oder Feuerwerke, die Beschädigungen verursachen können, sind untersagt. Veränderungen, Beklebungen oder Lackierungen der Mietgegenstände sind nicht gestattet. Besonders empfindliches, helles oder weißes Mobiliar ist sorgfältig zu behandeln. Mietgegenstände, die Stoffe oder textile Bestandteile enthalten, dürfen nicht in Räumlichkeiten oder Umgebungen verwendet werden, in denen geraucht wird. Als Rauchumgebung gilt jeder geschlossene Raum, in dem geraucht wird oder wurde.
Rauchbelastungen, Nikotinablagerungen oder Brandlöcher gelten als Beschädigung. Bei irreparablen Verschmutzungen oder Geruchsbelastungen wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch Gäste, unsachgemäßen Gebrauch oder den Umgang mit offenem Licht entstehen.
Bei Mietgegenständen mit Stoff- oder textilen Bestandteilen ist besondere Sorgfalt geboten. Wachsflecken, Verunreinigungen durch Speisen oder Getränke sowie sonstige Verschmutzungen, die nicht vollständig entfernt werden können, gelten als Beschädigung. In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt, den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gegenstandes in Rechnung zu stellen.
Nässe oder feuchte Stoffe dürfen nicht zusammengelegt oder verpackt werden. Textilien sind vor dem Zusammenlegen vollständig zu trocknen, um Schimmelbildung oder Materialschäden zu vermeiden. Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung feuchter Stoffe entstehen, gelten als Beschädigung und werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
§ 7 Reinigung und Zustand
Grobe Verunreinigungen wie Essensreste sind vor Rückgabe zu entfernen. Sollte zusätzlicher Reinigungsaufwand entstehen, wird dieser mit 40 Euro pro Stunde berechnet. Verschmutzungen, die nicht mehr entfernt werden können, führen zur Berechnung des Wiederbeschaffungswertes.
Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind bei Übergabe der Mietgegenstände unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, soweit der Mangel bei Übergabe erkennbar war.
§ 8 Stornierung
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf das gesamte Auftragsvolumen. Ab sechs Monate vor Beginn der Mietdauer werden 25 Prozent berechnet. Ab 16 Wochen vor Beginn werden 50 Prozent berechnet. Ab acht Wochen vor Beginn werden 75 Prozent berechnet. Bei weniger als vier Wochen vor Beginn werden 100 Prozent berechnet. Das Beauftragungshonorar wird zusätzlich vollständig einbehalten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ein Anspruch auf Terminverschiebung besteht nicht. Eine Verschiebung ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung der Goldene Augenblicke GbR und nur nach Verfügbarkeit möglich. Der Vermieter behält sich vor, eine angemessene Umbuchungspauschale zu erheben. Bereits entstandene Kosten bleiben unberührt.
§ 9 Leistungsänderungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung der Goldene Augenblicke GbR möglich. Änderungswünsche können bis spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum berücksichtigt werden, sofern organisatorisch und kapazitiv umsetzbar. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht. Durch Änderungswünsche entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Bereits beschaffte oder produzierte Leistungen bleiben auch bei späterer Reduzierung voll vergütungspflichtig. Mengenanpassungen sind bis zu einer Abweichung von zehn Prozent zulässig. Reduzierungen über zehn Prozent hinaus werden dennoch in voller Höhe berechnet. Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.
Bereits beschaffte, reservierte oder produzierte Leistungen bleiben auch bei späterer Reduzierung des Leistungsumfangs voll vergütungspflichtig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen bleiben zahlungspflichtig.
Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass dem Vermieter durch die Nichtinanspruchnahme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Lieferung und Aufbau
Die Abstimmung der Aufbau- und Abbauzeiten mit der jeweiligen Location obliegt dem Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Parkplatz für einen Transporter mit einer Länge von bis zu acht Metern zur Verfügung steht. Fehlende Zufahrtsmöglichkeiten, lange Laufwege, Treppen ohne Aufzug oder nicht mitgeteilte Besonderheiten führen zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, der mit 80 Euro pro Stunde berechnet wird. Nicht bei Angebotserstellung mitgeteilte Rahmenbedingungen können zu Mehrkosten führen.
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche örtlichen Gegebenheiten für den vorgesehenen Einsatz der Mietgegenstände geeignet sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf ungeeignete Bodenbeschaffenheit, statische Gegebenheiten oder sonstige örtliche Besonderheiten zurückzuführen sind. Der Kunde stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Drittanbieter
Verzögerungen oder Behinderungen durch Dienstleister, die nicht vom Vermieter beauftragt wurden, werden dem Kunden mit einem Stundensatz von 80 Euro in Rechnung gestellt.
Der Vermieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer oder Dritte einzusetzen.
§ 12 Höhere Gewalt
Kann die Durchführung der Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streik, Naturereignissen oder sonstiger unvorhersehbarer und nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände nicht oder nur erheblich erschwert erfolgen, ist der Vermieter für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit. Soweit gesetzlich zulässig, bleiben bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare oder bereits entstandene Aufwendungen zahlungspflichtig.
§ 13 Outdoor-Regelung
Bei Veranstaltungen im Außenbereich hat der Kunde eine überdachte und trockene Lagerfläche bereitzustellen. Der Kunde trägt die Verantwortung für einen ausreichenden Witterungsschutz. Bei Gefahr für Material oder Personal ist der Vermieter berechtigt, den Aufbau zu verlegen oder abzubrechen.
§ 14 Verkauf von Floristik
Soweit die Goldene Augenblicke GbR Floristik verkauft, handelt sie als Verkäufer und nicht als Vermieter.
Florale Werkleistungen und Blumenarrangements werden individuell für das jeweilige Event zusammengestellt.
Naturprodukte unterliegen saisonalen, witterungsbedingten und lieferabhängigen Schwankungen. Farbabweichungen, Strukturunterschiede oder leichte Abweichungen von Abbildungen oder Mustern stellen keinen Mangel dar.
Sollten bestimmte Blumen oder Materialien zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht verfügbar sein, ist die Goldene Augenblicke GbR berechtigt, diese durch gleichwertige oder qualitativ vergleichbare Alternativen zu ersetzen, sofern dies dem Gesamtbild und dem vereinbarten Stilkonzept entspricht.
Ein Anspruch auf Lieferung exakt bestimmter Blumensorten besteht nur, sofern diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich garantiert wurden.
Die gelieferte Floristik bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Goldene Augenblicke GbR. Mit vollständiger Zahlung und Übergabe geht das Eigentum auf den Kunden über.
§ 15 Haftung
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Schäden an der Location haftet der Vermieter nur bei eigenem schuldhaften Verhalten.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Floristik bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters.
§ 17 Urheberrecht
Sämtliche erstellten Konzepte, Designs und Planungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder ein Nachbau durch andere Dienstleister ist unzulässig.
§ 18 Foto- und Referenzrechte
Der Vermieter ist berechtigt, Fotografien seiner Leistungen zu erstellen und für Marketingzwecke zu verwenden. Es werden keine Personen ohne deren Einwilligung veröffentlicht. Der Kunde stellt sicher, dass Gäste hierüber informiert sind. Der Vermieter darf die erbrachten Leistungen als Referenz auf der Website sowie auf Social-Media-Plattformen präsentieren. Eine Nutzung durch den Kunden bedarf der vorherigen Abstimmung.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dieses besteht nicht bei individuell angefertigten Dekorationskonzepten gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
§ 20 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand Pinneberg.
§ 21 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Goldene Augenblicke GbR
Kuhlenstraße 7
25436 Uetersen
E-Mail: info@goldene-augenblicke.com
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies betrifft insbesondere individuell erstellte Dekorationskonzepte, Planungsleistungen oder speziell für das jeweilige Event beschaffte Produkte.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie folgende Erklärung verwenden:
An
Goldene Augenblicke GbR
Kuhlenstraße 7
25436 Uetersen
E-Mail: info@goldene-augenblicke.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung:
Bestellt am:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)


